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Im Folgenden finden Sie Downloads weiterer veröffentlichter Dokumente zum Thema Pflegedokumentation mit dem Strukturmodell.
Weitere Dokumente:
- Leitfaden zur technischen Unterstützung bei der Erhebung von Daten zur Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen bei Anwendung des Strukturmodells in einer elektronischen Pflegedokumentation
- Fortführungskonzept der Trägerverbände - Verstetigung des Strukturmodells der Pflegedokumentation durch die Leistungserbringerverbände ab November 2017
- Anforderungsprofil für die Abbildung des Strukturmodells in Dokumentationssystemen (Version 1.4, Juni 2017)
- Entwicklung einer Implementierungsstrategie (IMPS) mit Beschluss zum Projektbeginn und -vorgehen
- Abschlussbericht Praxistest
- Anlagen zum Abschlussbericht Praxistest
- Erste Kasseler Erklärung (Januar 2014)
- Zweite Kasseler Erklärung (November 2015)
- Thesenpapier Neues Begutachtungsinstrument und SIS®
- Leitfaden Pflegegradmanagement
- Abschlussbericht Praxistest in der Tages- und Kurzzeitpflege: Ergebnisse
- Hinweise des MDS / MDK SEG 2 zur Umsetzung des Strukturmodells zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation im Zusammenhang mit Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR (Stand Oktober 2019)
Bitte beachten Sie: Das Strukturmodell und die darin enthaltene Strukturierte Informationssammlung (SIS®) bilden fachlich-inhaltlich eine Einheit. Das Konzept der SIS® ist der Einstieg in den vierphasigen Pflegeprozess und kann nur von hierin geschulten Pflegefachkräften angewandt werden. Jeder Aspekt des Strukturmodells mit seinen vier Elementen ist im Entwicklungs- und Erprobungsprozess sorgfältig fachlich wie juristisch abgewogen worden. Die im Abschlussbericht des BMG aus April 2014 getroffenen fachlichen und juristischen Aussagen gelten nur bei Verwendung der durch das BMG und die Pflegebevollmächtigte freigegebenen Fassungen des Strukturmodells (Version 1.1 und ggf. spätere Versionen) und nur bei unveränderter Verwendung in der vorgesehenen Art und Weise. Jede abweichende Verwendung von den veröffentlichten Versionen der SIS®, des Strukturmodells und der Handlungsanleitung, z. B. die Verwendung nur einzelner Abschnitte aus der SIS® in Dokumentationssystemen, ist urheberrechtlich nicht zulässig. Für Hersteller von IT- sowie papiergestützten Dokumentationssystemen hat die Pflegebevollmächtigte ein gemeinsam von Branchenverbänden und dem Projektbüro EinSTEP erstelltes „Anforderungsprofil“ mit fachlichen Empfehlungen veröffentlicht, deren Beachtung gleichzeitig eine urheberrechtlich zulässige Nutzung der SIS® und des Strukturmodells bei der technischen Implementierung in Dokumentationssysteme sicherstellt.