Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Einführung und Anwendung des Strukturmodells im Rahmen des Projekts "Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (EinSTEP)".

Fällt im Strukturmodell die Pflegeplanung weg? (Stand: Oktober 2017)
Wo finden sich Aussagen zu Problemen, Ressourcen und Zielen im vier-stufigen Pflegeprozess wieder? (Stand: Oktober 2017)
Wieso wurde dem Konzept des Strukturmodells kein diagnosegestütztes Klassifikationssystem zugrunde gelegt? (Stand: Oktober 2017)
Kann die Strukturierte Informationssammlung (SIS) als "isoliertes Formular" in ein bestehendes Dokumentationssystem integriert werden? (Stand: Oktober 2017)
Steht das Strukturmodell auch als Grundlage für die Pflegedokumentation in anderen Bereichen zur Verfügung? (Stand: August 2017)
Wie kann die Wirkung von Maßnahmen evaluiert werden, wenn Pflegeziele nicht explizit formuliert worden sind? (Stand: Oktober 2017)
Welche Bedeutung hat das 6. Themenfeld in der Strukturierten Informationssammlung und warum wurde es nicht in die Risikomatrix aufgenommen? (Stand: Oktober 2017)
Wo werden biografische Informationen zur pflegebedürftigen Person im Strukturmodell dokumentiert? (Stand: Oktober 2015)
Was ist bei der Risikoeinschätzung im Strukturmodell in Bezug auf die nationalen Expertenstandards des Deutschen Netzwerkes für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) zu beachten? (Stand: Oktober 2017)
Warum müssen weiterhin Einzelleistungsnachweise für Lagerungswechsel im Rahmen der Dekubitusprophylaxe geführt werden? (Stand: Oktober 2017)
Kann die Strukturierte Informationssammlung (SIS) als "isoliertes Formular" in ein bestehendes Dokumentationssystem integriert werden? (Stand: Oktober 2017)
Nachweispflichten im Rahmen der Pflegedokumentation für zusätzliche Leistungen der Betreuung und Aktivierung gemäß SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen (Stand: Mai 2016)
Welchen Zusammenhang gibt es zwischen dem Konzept des Strukturmodells und dem neuen Begutachtungsinstrument? (Stand: August 2016)
Steht das Strukturmodell auch als Grundlage für die Pflegedokumentation in anderen Bereichen zur Verfügung? (Stand: August 2017)
Werden die Prüfinstanzen auf Bundes- und Landesebene ebenfalls entsprechend informiert und geschult? (Stand: August 2016)
Können Anbieter*innen von Pflegedokumentationssystemen (papiergestützt oder elektronisch) das im Abbildungsverzeichnis der Handlungsanleitung enthaltene Strukturmodell (Version 1.1) sowie die Strukturierte Informationssammlung (Version 1.2) für die Entwicklung ihrer Produkte nutzen? (Stand: August 2016)